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Bei den meisten Schlüsselfertig-Hausanbieter sind die Kosten für den Architekten und Statiker bereits in dem sogenannten Festpreis bereits enthalten. Wenn Sie jedoch mit einem Architekten bauen, müssen Sie diesen direkt bezahlen.
Die Leistungen des Architekten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) berechnet. Diese HOAI enthält mehrere Leistungsphasen die dann jeweils einzeln abgerechnet werden. Um jedoch die Kosten für die einzelnen Leistungsphasen ermitteln zu können, finden weitere Faktoren Berücksichtigung.
Dies ist zum Einen die Einordnung Ihres Objektes in sogenannte Honorarzonen, Schwierigkeitsgrad (je nachdem wie aufwendig und komplex Ihr Gebäude ist) und zum Anderen müssen die Honorarsätze des Architekten mit einkalkuliert werden. Diese können jedoch mit dem Architekten vor Auftragsvergabe gesondert verhandelt werden.
Insgesamt sind es neun Leistungsphasen die wie folgt unterteilt sind:
- Grundlagenermittlung
Hier werden die Grundlagen geschaffen, um mit der eigentlichen Planung des Bauobjektes beginnen zu können. Dies umfasst unter anderem wie und was darf wo gebaut werden, also Fragen zur GRZ, GFZ, Höhe und Abmessungen des Bauvorhabens sowie weitere Positionen die mit der generellen Klärung Ihres Bauvorhabens zusammenhängt
- Vorplanung
Die Vorplanung enthält Leistungen wie erste skizzenhafte Entwürfe unter Berücksichtigung der Bauherrenwünsche und der Zulässigkeit des Bebauungsplanes, überschlägige Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen sowie des umbauten Raumes (Bruttorauminhalt). Des Weiteren wird eine erste Kostenermittlung vollzogen.
- Entwurfsplanung
Hier ist bereits die endgültige Fassung Ihres Bauvorhabens bezüglich den Zeichnungen erledigt. Es umfasst die Bauzeichnungen wie Grundrisse KG, Grundrisse EG, Grundrisse DG, Schnitte und Ansichten im Massstab 1:100, der amtliche Lageplan und Abstandsflächenplan, die Wohnflächenberechnung, die Berechnung des umbauten Raumes, die Kostenberechnung des Bauvorhaben, die Statik (Tragwerksplanung) und die Honorarermittlung des Architekten und Statikers.
- Genehmigungsplanung
In dieser Leistungsphase werden vom Architekten sämtliche Unterlagen zusammengestellt und ausgefüllt die zum Einreichen eines vollständigen Bauantrages benötigt werden. Dies sind zum Einen die bereits erwähnten Zeichnungen, sowie die Statik, dazu kommen noch die Formulare die ausgefüllt werden müssen, die Baubeschreibung, der vermessene Lageplan, Abstandsflächenplan sowie weitere Unterlagen die je nach Umfang des Bauvorhabens (Wärmepumpe, Ausnahmgenehmigung usw.) erforderlich sind.
- Ausführungsplaung
Hier werden die Ausführunspläne erstellt, die notwendig sind um Ihr Haus zu bauen. Diese werden im Massstab 1:50 erstellt und anschliessend den ausführenden Gewerken zur Verfügung gestellt. Ausserdem enthält diese Leistungphase zusätzliche Detailplanungen die eventuell von Nöten sind wie z.B. spezielle Konstruktionen, Verankerungen, Wandanschlüsse, Abdichtungsmassnahmen usw.
- Vorbereitung der Vergabe
Hier werden sämtliche Massen ermittelt wie z.B. Aushub, Kubikmeter Mauerwerk, Dachfläche, Fenster usw.. Anschliessen wird ein Raumbuch erstellt, damit man weiß, in welchem Zimmer z.B. wieviel Steckdosen angebracht werden.
- Mitwirkung der Vergabe
Hier werden die Ausschreibungsunterlagen versandt, die
dementsprechenden Angebote von den Handwerkern eingeholt. Anschliessend werden geprüft, nachgerechnet und verglichen. Des Weiteren gehört die Nachverhandlungen mit Handwerkern sowie eventuelle Vorort-Begehungen zu dieser Leistungsphase dazu.
- Objektüberwachung, Bauleitung
Hierzu gehören die Leistungen der Bauüberwachung unter Berücksichtigung der Baugenehmiung. Die Koordination und Abnahmen der Handwerker, Aufstellen eines Bauzeitenplanes, Führen eines Bautagebuches, Rechnungsprüfung der Handwerkerrechnungen, Übergabe der Dokumentationen, Bedienungsanleitungen und Gewährleistungszertifikate sowie die Kontrolle der Mängelfreiheit des Bauvorhabens.
- Objektbetreuung
Dies sind Leistungen nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens und umfassen die Überprüfung Ihres Bauvorhabens auf Mängel vor Ablauf der Verjährungsfrist sowie Nachkontrolle der Ausbesserung und Beseitigung von Mängeln.
Zu den oben aufgezählten Leistungsphasen können jedoch noch Zusatzkosten für sogenannte "Besondere Leistungen" dazu kommen die den oben genannten Leistungsumfang übersteigen.
Für die Berechnung der Leistungen dient als Grundlage generell die "DIN276 - Anrechenbare Kosten im Hochbau".
Beispielberechnung:
- Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchnittliche Planungsanforderungen)
- Anrechenbare Kosten des Gebäudes 160.000 €
- Keine besonderen Leistungen
- Mindestsatz
| Leistungsphase |
Prozensatz |
Honorar |
| 1 - Grundlagenermittlung
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3 %
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533 € |
| 2 - Vorplanung
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7 %
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1.243 € |
| 3 - Entwurfsplanung
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11 %
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1.955 € |
| 4 - Genehmigungsplanung
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6 %
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1.066 € |
| 5 - Ausführungsplaung
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25 %
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4.443 € |
| 6 - Vorbereitung der Vergabe
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10 %
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1.776 € |
| 7 - Mitwirkung der Vergabe
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4 %
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710 € |
| 8 - Objektüberwachung, Bauleitung
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31 %
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5.510 € |
| 9 - Objektbetreuung
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3 %
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533 € |
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| Gesamthonorar
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100 %
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17.769 € |
Wie bereits erwähnt können noch zusätzliche Kosten dazukommen. Es müssen nicht alle Leistungsphasen an den Architekten übergeben werden. Es können genauso gut nur Teilleistungen beauftragt werden.
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