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Nachdem Sie den Darlehensvertrag Ihres baufinanzierenden Kreditinstituts unterschrieben haben, beginnt die die Zeit bis die ersten Kosten der Baufinanzierung entstehen, nämlich die Bereitstellungszinsen.
DIese Kosten können mit dem Laufe der Zeit erheblich in den Gelbeutel gehen. Hervorragend ist es natürlich, wenn die Bauzeit sehr kurz ist und nicht gerade der Winter einen Baubeginn in das Frühjahr hinein verschiebt.
Deshalb ist es wichtig schon bei der Wahl der Baufinanzierung eine günstige Bank, Bausparkasse oder Versicherung als Kreditinstitut auszusuchen.
Unterschiede bestehen nämlich ab wann die Bereitstellungszinsen anfallen. Eine der häufigsten Varianten sind, dass die Bereitstellungszinsen ab dem 3. Monat bzw. ab dem 7. Monat anfallen.
| Beschreibung |
Ca.-Preis |
Bereitstellungszinsen auf den nicht abgeforderten Darlehensbetrag
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0,25 % / Monat |
Bei fast allen Baufinanzierungsinstituten betragen die Bereitstellungszinsen 0,25% der Darlehenssumme. Dies bedeutet, dass Sie jeden Monat auf die nicht ausbezahlte Darlehenssumme 0,25% an Zinsen bezahlen. Darum sollte man zumindestens mit der baufinanzierenden Bank vereinbaren, dass die Bereitstellungszinsen erst ab dem 7. Monat anfallen. Sie können die bereitstellungszinsenfreie Zeit auch bis zu 15 Monate verlängern. Jedoch lassen sich die Kreditinstitute dies auch durch Zinsaufschläge bezahlen.
Da die meisten Bauherren die Baufinanzierung auch schon zum Grundstückskauf benötigen, steht das Darlehen also schon sehr früh bereit. Bedenken Sie jetzt noch die Zeit von ca. 2-4 Monaten für die Dauer der Baugenehmigung, dann werden Sie merken wie schnell 3 Monate herum sind.
In jedem Fall sollten Sie mindestens die Variante "Bereitstellungszinsen ab dem 7. Monat" wählen.
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