Nebenkosten

Baunebenkosten und
Nebenkosten beim Hausbau

 

 

 

Bodengutachten bzw. Baugrundgutachten
Empfehlenswert bei Neubau eines Hauses ist das Erstellen eines Baugrundgutachtens bzw. Bodengutachens. Egal ob Sie nur auf eine Bodenplatte bauen oder Ihr Haus mit Keller erstellen.

Stellen Sie sich vor, die Erdarbeiten für Ihr "Haus mit Unterkellerung" beginnen und jetzt erst wird festgestellt, dass Ihr Boden wasserführende Lehmschichten hat oder sogar schlimmer, sich in 1,50 m Tiefe Grundwasser befindet. Dieses Problem hätte man im Vorfeld beseitigen können. Vor allem wenn Sie jetzt einen 2-schaligen Kelleraufbau benötigen, ist auch mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.

In beiden Fällen ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Alle Hausbau- und Fertighausfirmen haben in Ihrer Baubeschreibung die "Abdichtung des Kellers gegen nichtdrückendes Wasser" vorgesehen. Wird dies aber erst zum Zeitpunkt des Aushubes festgestellt ist Ihre Baufinanzierung längst kalkuliert und genehmigt. Woher jetzt aber 5.000 - 15.000 € zusätliches Kapital auftreiben. Die Nachfinanzierung des zusätzlich benötigten Geldes wird auf alle Fälle teuer.
 
Beschreibung Ca.-Preis
Erstellung eines Bodengutachten bzw Baugrundgutachten mit Empfehlung der Abdichtungsart 450 - 600 € 
 

Die eine oder andere Hausbaufirma wird Ihnen vielleicht sagen, dass Sie auf das Bodengutachten verzichten können und Sie dieses nicht benötigen. Lassen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein Baugrundgutachten erstellen. Bedenken Sie, dass Ihr Haus im Wert von 100.000 - 200.000 € und damit die Standfestigkeit von diesem Gutachten abhängt.

Oder stellen Sie sich vor Sie machen die Standardabdichtung Ihres Keller, obwohl eine "schwarze Wanne" oder sogar eine "weiße Wanne" nötig gewesen wäre. Vielleicht ist Ihr Boden zum Zeitpunkt des Aushubes trocken und auch die Bauarbeiter bzw. der Bauleiter bemerkt oder empfiehlt Ihnen nicht die höhere Abdichtung. Die Kosten wenn Sie anschliesssend, vielleicht 3-4 Jahre später, Wasser in Ihrem Keller haben sind immens, da auch Ihre kompletten Aussenanlagen schon fertiggestellt sind.

Manche Bauherren werden sagen, bei einem Haus ohne Keller braucht man kein Baugrundgutachten. Es gibt genügend Fälle und Gutachten, in denen ein zusätzlicher Bodenaustausch von 10, 20 oder sogar 100 cm erforderlich ist, um die notwendige Tragfähigkeit für das neugebaute Einfamilienhaus herzustellen. 

Bevor Sie einen nassen Keller oder feuchten Keller haben lassen Sie ein Baugrundgutachten erstellen in dem die Art der Abdichtung und die Art der Gründung des Hauses empfohlen wird.

Kommentare und Erfahrungen (3)add comment feed

Fachmann sagt:

  @Baugrundgutachter:
Schmarren, HOAI muss nicht zwangsläufig (wenn anderslautende schriftlich Vereinbarung) bzw. bei Bautägern angesetzt werden.
04.05.2010

Baugrundgutachter sagt:

  Baugrundgutachten sind Planungsleistungen !
Verbindliche Rechtsgrundlage der Honorarermittlung für Baugrundgutachten ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), §91 - §94. Diese gilt sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber (Bauherr)
Für z.B. ein Wohnhaus, das üblicherweise setzungsempfindlich ist, gilt somit mindestens die Honorarzone II. Das bedeutet, dass selbst bei den kleinsten Einfamilenhäusern ein Honorar für das Gutachten von mindestens 800 - 1200 € netto zu veranschlagen ist. Hinzu kommen Kosten für Bohrungen usw..
Honorarangebote, die deutlich geringer liegen, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, wegen Verstoß gegen HOAI Recht und stellen auch einen unlauteren Wettbewerb dar. Wer versucht, sich mit unlauteren Honorarangeboten einen Auftrag zu erschleichen, handelt möglicherweise auch bei den zu erstellenden Gutachten unkorrekt, da er ja offenbar nicht willens ist Gesetze und Normen einzuhalten. Also Vorsicht!!
Die Honorarzone wird objektiv bestimmt. Sie kann nicht wirksam vereinbart werden. Grund: keine Umgehung der Mindestsätze nach § 4 Abs. 4 HOAI
26.03.2009

Schlaumeier sagt:

  Hinweis:
Die "schwarze Wanne" ist die teurere und hochwertigere Variante der Kellerabdichtung.
01.03.2009

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