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Empfehlenswert bei Neubau eines Hauses ist das Erstellen eines Baugrundgutachtens bzw. Bodengutachens. Egal ob Sie nur auf eine Bodenplatte bauen oder Ihr Haus mit Keller erstellen.
Stellen Sie sich vor, die Erdarbeiten für Ihr "Haus mit Unterkellerung" beginnen und jetzt erst wird festgestellt, dass Ihr Boden wasserführende Lehmschichten hat oder sogar schlimmer, sich in 1,50 m Tiefe Grundwasser befindet. Dieses Problem hätte man im Vorfeld beseitigen können. Vor allem wenn Sie jetzt einen 2-schaligen Kelleraufbau benötigen, ist auch mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
In beiden Fällen ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Alle Hausbau- und Fertighausfirmen haben in Ihrer Baubeschreibung die "Abdichtung des Kellers gegen nichtdrückendes Wasser" vorgesehen. Wird dies aber erst zum Zeitpunkt des Aushubes festgestellt ist Ihre Baufinanzierung längst kalkuliert und genehmigt. Woher jetzt aber 5.000 - 15.000 € zusätliches Kapital auftreiben. Die Nachfinanzierung des zusätzlich benötigten Geldes wird auf alle Fälle teuer.
| Beschreibung |
Ca.-Preis |
| Erstellung eines Bodengutachten bzw Baugrundgutachten mit Empfehlung der Abdichtungsart
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450 - 600 € |
Die eine oder andere Hausbaufirma wird Ihnen vielleicht sagen, dass Sie auf das Bodengutachten verzichten können und Sie dieses nicht benötigen. Lassen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein Baugrundgutachten erstellen. Bedenken Sie, dass Ihr Haus im Wert von 100.000 - 200.000 € und damit die Standfestigkeit von diesem Gutachten abhängt.
Oder stellen Sie sich vor Sie machen die Standardabdichtung Ihres Keller, obwohl eine "schwarze Wanne" oder sogar eine "weiße Wanne" nötig gewesen wäre. Vielleicht ist Ihr Boden zum Zeitpunkt des Aushubes trocken und auch die Bauarbeiter bzw. der Bauleiter bemerkt oder empfiehlt Ihnen nicht die höhere Abdichtung. Die Kosten wenn Sie anschliesssend, vielleicht 3-4 Jahre später, Wasser in Ihrem Keller haben sind immens, da auch Ihre kompletten Aussenanlagen schon fertiggestellt sind.
Manche Bauherren werden sagen, bei einem Haus ohne Keller braucht man kein Baugrundgutachten. Es gibt genügend Fälle und Gutachten, in denen ein zusätzlicher Bodenaustausch von 10, 20 oder sogar 100 cm erforderlich ist, um die notwendige Tragfähigkeit für das neugebaute Einfamilienhaus herzustellen.
Bevor Sie einen nassen Keller oder feuchten Keller haben lassen Sie ein Baugrundgutachten erstellen in dem die Art der Abdichtung und die Art der Gründung des Hauses empfohlen wird.
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