Nebenkosten

Baunebenkosten und
Nebenkosten beim Hausbau

 

 

 

Grunderwerbsteuer-Kosten beim Finanzamt
Für jedes Immobilienobjekt das erworben wird, bittet das Finanzamt die Käufer zur Kasse. Zu den sonstigen Nebenkosten muss beim  Immobilien-Erwerb die Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Genau wie bei den Notargebühren fallen beim Kauf eines Grundstückes, einer Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung weitere Kosten an, in diesem Falle die Grunderwerbsteuer für das Finanzamt. Die Kosten werden nach Grundbucheintragung vom Finanzamt in Rechnung gestellt. Dies kann also in manchen Regionen mehrere Monate dauern bis der Grundbucheintrag erfolgt ist.

Die Kosten beziehen sich auf den Kaufpreis des erworbenen Grundstückes bzw. der erworbenen Immobilie, der im Notarvertrag vereinbart wurde. Das Land Berlin hat den Gebührensatz seit Januar 2007 angehoben. Sicherlich ein Resultat der schlechten Haushaltslage.

Beschreibung Ca.-Preis
Grunderwerbsteuer alle Bundesländer außer Berlin 3,5 % des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer in Berlin (seit 01.01.2007)
4,5 % des Kaufpreises
 

Bei einem Grundstückspreis in Höhe von 80.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer also 3.600 € wer im Land Berlin eine Immobilie erwirbt und 2.800 € in den übrigen Bundesländern. Kaufen Sie jedoch von einem Bauträger z.B. ein Doppelhaus oder ein Reihenhaus, so bezahlen Sie die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstücksanteil sondern auf die komplette Summe des Kaufpreises der im Notarvertrag steht. Sie bezahlen also Notargebühren auf den Hausanteil, auf die Hausanschlusskosten und auf die Nebenkosten.

Beachten Sie auch, falls Sie das Grundstück von der Hausbaufirma bzw. vom Bauträger als Einzelobjekt kaufen (per Notarvertrag) und anschliessend ein Hausbau-Vertrag bzw. Fertighaus-Vertrag als Werkvertrag abschliessen. Denn hier handelt es sich, gegenüber dem Finanzamt,  um ein sogenanntes "Koppelgeschäft" und Sie müssen damit rechnen, dass Sie anschliessend auch auf den Hauspreis die Grunderwerbsteuer entrichten müssen. Muss nicht sein kann aber passieren. Je nachdem wie schlau Ihr zuständiges Finanzamt ist.

 

Kommentare und Erfahrungen (2)add comment feed

Mario S. sagt:

  Seit dem 1.10.2011 beträgt die Grunderwerbssteuer in Nordrhein-Westfalen 5 %
12.10.2011

Frank Z. sagt:

  In Hamburg: "Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hamburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 4,5 vom Hundert." (Quelle: www.landesrecht.hamburg.de "Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer" vom 16. Dezember 2008)
11.09.2010

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