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Für jedes Immobilienobjekt das erworben wird, bittet das Finanzamt die Käufer zur Kasse. Zu den sonstigen Nebenkosten muss beim Immobilien-Erwerb die Grunderwerbsteuer bezahlt werden.
Genau wie bei den Notargebühren fallen beim Kauf eines Grundstückes, einer Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung weitere Kosten an, in diesem Falle die Grunderwerbsteuer für das Finanzamt. Die Kosten werden nach Grundbucheintragung vom Finanzamt in Rechnung gestellt. Dies kann also in manchen Regionen mehrere Monate dauern bis der Grundbucheintrag erfolgt ist.
Die Kosten beziehen sich auf den Kaufpreis des erworbenen Grundstückes bzw. der erworbenen Immobilie, der im Notarvertrag vereinbart wurde. Das Land Berlin hat den Gebührensatz seit Januar 2007 angehoben. Sicherlich ein Resultat der schlechten Haushaltslage.
| Beschreibung |
Ca.-Preis |
| Grunderwerbsteuer alle Bundesländer außer Berlin |
3,5 % des Kaufpreises
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Grunderwerbsteuer in Berlin (seit 01.01.2007)
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4,5 % des Kaufpreises
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Bei einem Grundstückspreis in Höhe von 80.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer also 3.600 € wer im Land Berlin eine Immobilie erwirbt und 2.800 € in den übrigen Bundesländern. Kaufen Sie jedoch von einem Bauträger z.B. ein Doppelhaus oder ein Reihenhaus, so bezahlen Sie die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstücksanteil sondern auf die komplette Summe des Kaufpreises der im Notarvertrag steht. Sie bezahlen also Notargebühren auf den Hausanteil, auf die Hausanschlusskosten und auf die Nebenkosten.
Beachten Sie auch, falls Sie das Grundstück von der Hausbaufirma bzw.
vom Bauträger als Einzelobjekt kaufen (per Notarvertrag) und
anschliessend ein Hausbau-Vertrag bzw. Fertighaus-Vertrag als
Werkvertrag abschliessen. Denn hier handelt es sich, gegenüber dem
Finanzamt, um ein sogenanntes "Koppelgeschäft" und Sie müssen damit
rechnen, dass Sie anschliessend auch auf den Hauspreis die Grunderwerbsteuer entrichten müssen. Muss nicht sein kann aber passieren. Je nachdem wie schlau Ihr zuständiges Finanzamt ist.
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