|
Sollten Sie ein Grundstück besitzen an dem an der Strassenseite ein Gehweg verbeiführt, kann es sein, dass Sie diesen vor Beschädigung von Baufahrzeugen schützen müssen.
Ob Sie den Gehweg schützen müssen erfahren Sie in der Baugenehmigung. Dort steht dann als Auflage zur Baugenehmigung, dann der Bordstein und Gehweg zu schützen ist.
In der Regel findet dann ein Vororttermin mit einem Mitarbeiter vom Strassen- und Tiefbauamt statt. Von ihm erfahren Sie dann auch welche Sicherungsmassnahmen erforderlich sind. Die schweren Baufahrzeuge wie etwa Bagger oder Sattelschlepper könnten die Bordsteine beim Überfahren der Kanten nämlich schwer beschädigen.
Hier wird meistens als Sicherungsmassnahme empfohlen, den Gehweg mit einer Schutzfolie zu belegen und anschliessend eine Auf- und Überfahrt aus Teer herzustellen. Die Breite wird ca.5 m sein, da die langen Baufahrzeuge und Sattelschlepper auch einen größeren Wendekreis benötigen um auf Ihr Grundstück zu gelangen. Durch die Schutzfolie ist es sehr einfach möglich nach Beendigung der Baumassnahmen den Teer rückstandsfrei wieder zu entfernen und danach zu entsorgen.
| Beschreibung |
Ca.-Preis |
| Herstellen einer Überfahrt über Bordstein und Gehweg mit einer Breite von ca. 5 m aus Teer. Nach Fertigstellung der Baumassnahmen wird der Rückbau vorgenommen und der Bauschutt fachgerecht entsorgt.
|
800 - 1000 € |
Versuchen Sie den Bauleiter der Hausbaufirma mit zum Vororttermin einzuladen. Hierdurch weiß Ihre Hausbaufirma Bescheid und kann Ihnen sofort ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Wichtig! Machen Sie genügend Detailphotos von Ihrer Einfahrt, Gehweg, Bordsteinkanten, Zaunsfelder usw.! Zum einen können Sie später gegenüber dem Strassen- und Tiefbauamt beweisen, dass manche Beschädigungen am Gehweg vorher schon da waren. Zum Anderen können Sie gegenüber der Hausbaufirma später beweisen, dass bestimmte Beschädigungen durch die Bauarbeiter verursacht wurden. Reparaturen an Bordsteinen und Gehwegen können schnell mehrere hunderte Euros verursachen.
|