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Für die Abgabe des Bauantrages bei dem zuständigen Bauamt, wird ein qualifizierter Lageplan benötigt. Weiterhin wird ein Vermesser für diverse Einmessarbeiten auf dem Grundstück benötigt.
Zuerst jedoch wird vom Vermesser einen amtlich vermessenen Lageplan benötigt. Dieser Lageplan wird dann mit den restlichen Unterlagen wie Bauzeichnungen, Statik usw. zusammen als Bauantrag eingereicht.
In diesem Lageplan muss unter Anderem die Lage des Hauses auf dem Grundstück zu erkennen und vermasst sein, sowie einen Stellplatznachweis erkennbar sein. Außerdem erbringt der Vermesser in der Regel den Abstandsflächennachweis im Lageplan (eingezeichnete Abstandsflächen). DIes ist notwendig, damit dass Bauamt erkennt, dass die Abstandsflächen nicht in benachbarte Grundstücke bzw. bestehenden Gebäuden hineinragen.
Als nächstes muss der öffentlich bestellte Vermesser, die Baugrube bzw. die Fundamentgräben abstecken, damit der Baggerfahrer weiß wo er mit seinen Erdarbeiten beginnen kann. Die kann jedoch auch von einem Bauleiter der Hausbaufirma erledigt werden. Die meisten Firmen bestehen jedoch darauf, dass dies von einem Vermesser erledigt wird, da es hier duchaus Probleme geben kann, wenn der erforderliche Mindestabstand unterschritten wird. Gerade bei Grenzbebauungen oder wenn die Hauskante genau 3 m von der Grundstücksgrenze erstellt werden soll, kommt es auf Genauigkeit an. Hier hat es schon wegen 2 cm die ersten Streitereien von Nachbarschaften gegeben.
Ist die Baugrube bzw. die Fundamentgräben ausgehoben, so muss ein Schnurgerüst erstellt werden. Dies ist ebenfalls zu prüfen ob dies von der Hausbaufirma oder vom Vermesser erledigt wird.
Der Vermesser schlägt anschliessend die Nägel in dass Schnurgerüst, so dass nach Anlegen der Richtschnur zu erkennen ist, wo genau die Bodenplatte erstellt wird.
Zu guter letzt, wird der Vermesser benötigt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist. Als Bauherr haben Sie nämlich die Pflicht, Ihr Haus für das Katasteramt einmessen zu lassen. So weiß das Katasteramt nach Abschluss Ihrer Bauarbeiten wo genau das Haus im Grundstück steht. Denn das Eine ist, wie das Haus in dem Lageplan des Bauantrages eingezeichnet ist, das Andere ist jedoch die Realität wie das Gebäude tatsächlich im Grundstück steht.
| Beschreibung |
Ca.-Preis |
| Kosten und Gebühren für öffentlich bestellten Vermesser (je nach Leistungsumfang und Erfordlichkeit)
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1.000 - 2.500 € |
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