mängelanzeige bei der Rohbauabnahme 3 Jahre, 2 Monate alt
Hallo Ich hoffe mir kann jemand helfen. bei meinen Bauvorhaben wurde zuerst die Bodenplatte zu klein gegossen und später anbetoniert als nächstes wurde eine Betondecke mit Ausschnitt für eine Galerie betoniert, Problem habe keine Galerie bestellt das Loch wurde nun mit einer Holzkonstruction geschlossen und noch ein Problem es wurde der falsche Dachstuhl geliefert bei der Nachbesserung kam es dazu das 4 Sparren zu kurz waren die Baufirma löste das Problem so das sie je zwei kurze Sparren cirka 70cm überlappte und mit zwei Bolzen verschraubte, nicht schön anzusehen bei einen Neubau.Aufgrund dieser Bauausfürungen bin ich der Meinung das mir eine Entschädigung zusteht.Nun zu meinem Problem muß ich diese Sachen bei der Rohbauabnahme schriftlich festhalten lassen obwohl es ja in dem Sinne kein Mangel mehr darstellt? Oder kann ich auch nach der Rohbauabnahme noch auf eine Kürzung der Rechnung bestehen. Ich hoffe das mir jemand helfen kann einen Baubetreuer bekomme ich so schnell nicht mehr und der Bauträger besteht auf seine Abnahme in 3 Tagen und droht ansonsten mit Baustopp.
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