Re:Vorvertrag rechtskräftig? (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Re:Vorvertrag rechtskräftig?
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Re:Vorvertrag rechtskräftig? 2 Jahre, 3 Monate alt
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Hallo Andrea, wir haben seit Juni letzten Jahres versucht, unser Haus loszuwerden und mussten erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen :( Wir haben es erst selbst versucht (Immobilienscout etc.), aber da kamen wirklich komische Gestalten vorbei. Eine meinte, wir hätten ja Asbestrohre im Keller und keine richtige Elektrik... wie sie da drauf kam, ist uns schleierhaft. Irgendwann waren wir es leid, uns mit solchen Leuten rumzuärgern, und wir haben die Volksbank vor Ort als Makler beauftragt - sollen die sich doch die Arbeit machen.
Der Verkaufserlös ist nun leider wesentlich geringer, als wir erwartet hatten. Obwohl wir unser kleines Reihenhaus erst vor 6 Jahren (beim Einzug) modernisiert haben (Bäder, Leitungen, Elektrik) haben wir jetzt ca. 25.000 € Verlust gemacht.
Unser Käufer hat jetzt den vom Makler angefertigten Vorvertrag unterschrieben und der Makler hat diesen beim Notar zwecks Vertragsentwurf eingereicht. Wir sind jetzt akut auf Grundstückssuche, es sollte möglichst schnell gehen.
Der Käufer will am 1. September unser Haus beziehen, und erst dann muss er den Kaufpreis entrichten. Die Angelegenheit verläuft "Zug um Zug". Er bekommt unseren Haustürschlüssel erst, wenn das Geld auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Auf gar keinen Fall sollte man sich breitschlagen lassen, den Käufer schon vor Entrichtung des Kaufpreises Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen! Denn nachher kloppt der Wände raus und dann kann er nachher gar nicht bezahlen... Dann habt ihr euer Haus immer noch, aber mit erheblichen Schäden.
Was den Vorvertrag angeht, habe ich mich jetzt anderweitig schlau gemacht: Der Vorvertrag ist die vertragliche Verpflichtung, dass der eigentliche Kaufvertrag unterschrieben wird. Diese Verpflichtung zum richtigen Kaufvertrag ist dadurch einklagbar. Sollten sich allerdings die Grundgegebenheiten ändern (z. B. Käufer wird plötzlich arbeitslos und kann nicht mehr zahlen), kann er schadlos vom Vorvertrag zurücktreten. Für den Makler bietet der Vorvertrag eine Sicherheit zur Kostenaufteilung. Wenn er nämlich einen Notar mit der Aufstellung eines Kaufvertrages beauftragt und der Käufer springt dann doch noch ab, muss ja jemand die Notargebühren bezahlen. Und damit das dann nicht am Makler hängen bleibt (schließlich hat er ja den Notar beauftragt), wird das mit diesem Vorvertrag geregelt.
Wie lange sucht ihr schon nach einem Käufer? Was für ein Objekt habt ihr zu verkaufen?
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Racker
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2010/02/13 14:38
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Andrea
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2010/02/16 20:29
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Racker
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2010/02/17 09:48
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Andrea
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2010/02/19 20:31
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