Re:Vorvertrag bei Grundstückkauf (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Re:Vorvertrag bei Grundstückkauf
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Re:Vorvertrag bei Grundstückkauf 4 Jahre alt
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In der Regel wird vom Notar darauf geachtet, dass keine sittenwidrigen Passagen im Kaufvertrag enthalten sind. Interessant ist hauptsächlich der Punkt der Zahlung. In der Regel wird das Geld mit Auflassungsvormerkung auf das Notaranderkonto gezahlt. Wichtig ist noch, ob Du es auch belasten kannst, da sich die Bank dann eine Grundschuld eintragen kann. Evtl. sollte noch drin stehen, dass der Grundstückskauf auch darauf bezieht, dass es Bauland ist.
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sirdl
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2008/04/19 22:01
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Bauleiter_aD
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2008/04/22 21:18
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