Re:Grunddienstbarkeit einer Gemeinde an bereits vorhandener Wasserleitung 4 Jahre, 1 Monat alt
Hallo,
danke für die Antwort. Das mit der Grunddienstbarkeit wird auch in das Grundbuch eingetragen. Ich stelle mir das so ähnlich vor wie bei einem Wegerecht, was auch im Grundbuch eingetragen wird. Frage mich, was es da für Schwierigkeiten geben kann. Oder ist das nicht bedenklich?
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