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Fertigstellungs-/Einzugsdatum im Vertrag mit Fertighausersteller?! (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Fertigstellungs-/Einzugsdatum im Vertrag mit Fertighausersteller?!
#1672
Fertigstellungs-/Einzugsdatum im Vertrag mit Fertighausersteller?! 1 Jahr alt  
Hallo.

Bei mir ist der Name Programm, d. h. sind gerade in der Planung einer Fertighausertellung durch eine Fertighausfirma.

Das Haus soll bezugsfertig erstellt werden.

Meine Frage hierzu lautet nun: Kann ich für die Ausfertigung des Vertrages mit der Fertighausfirma verlangen, dass ein Fertigstellungs-/Einzugsdatum konkret im Vertragstext aufgeführt wird?

Hierbei geht es mir nicht darum, die Fertighausfirma mit einem sehr frühen Datum zu "knebeln", sondern einfach einwenig Sicherheit für die Erstellungspflicht innerhalb eines für beide Seiten machbaren Zeitraumes zu erhalten.

Meine Überlegung/Befürchtung war/ist, wenn dieser Punkt überhaupt keine Erwähnung im Vertragstext finden würde, dann könnte sich die Fertighausfirma (wenn diese in irgendwelche terminliche Zwänge gerät), von meinem Bau für unbestimmte Zeit verabschieden und bei mir laufen die Kreditkosten munter und unnütz weiter bis zur Pleite???

Erbitte dringenst hierzu einige Meinungen, so schonungslos ob meiner naiven Frage diese aus ausfallen können, kein Problem.

Hintergrund: Durch beharren auf diese Klausel und ggf. einem deshalb entbrennenden Streit, mit dem, der später einmal mein Ansprechpartner für den Bau werden soll, möchte ich eigentlich nicht unnötig "negative Energie" in unser derzeit noch sehr gutes und ehrliches Verhältnis bringen. Wenn dies aber nun gängige Regel ist, dann könnte ich dies relativ emotionslos einfordern....

Grüße,

der (absolute) Neuling
 
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#1675
Re:Fertigstellungs-/Einzugsdatum im Vertrag mit Fertighausersteller?! 1 Jahr alt  
Hallo Neuling,

normalerweiße müßte in Ihrer Bauleistungsbeschreibung eine Bauzeit stehen. Kommt darauf an ob das Haus mit Keller gebaut wird? Die Bauzeit verlängert sich um ca. 1 Monat wenn eine Fußbodenheizung verlegt wird.
Die Firma will sicher so rasch als möglich Ihr Haus bauen und auch stellen.
Sie müßen auch rechnen das Sie das Baugesuch machen müßen also ein Achitecktengespräch haben sicher auch eine Bemusterung Ihres Hauses. Dann ist das Baugesuch bei der Gemeinde und beim Landratsamt dies kann bis zu 2 Monate tauern. Da kann die Firma nichts dafür. Wenn Sie die Baugenähmigung haben braucht die Firma auch noch etwas Zeit zum einplanen und dies kommt auf die Firma an. In der Zwischenzeit will die Firma sicher auch von Ihnen eine Finanzierungsbestädigung von dem Hauspreis und dies geht über die Banken und das kann auch dauern.

Sie können woll versuchen ein Datum in Ihren Vertrag zu bekommen. Aber ich glaube nicht das die Firma ein genaues Datum in den Vertrag einsetzen wird.

Sie werden aber bestimmt sobald die Firma und deren Bauleiter ein Datum sagen kann Ihnen eines sagen damit Sie auch Ihre Altwohnung zeitgerecht kündigen können also ca. 3 Monate vorher.

Ich wünsche Ihnen viel freude mit Ihrem Haus.
Gruß
daniel100
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#1676
Re:Fertigstellungs-/Einzugsdatum im Vertrag mit Fertighausersteller?! 1 Jahr alt  
Es wird sich niemand so rechtlich angreifbar machen.
Daher halte ich ein konkretes Datum im Vertrag für sehr unwahrscheinlich.
Gerade bei einem einzugsfertigen Haus wird ja nicht nur ein Unternehmen tätig sein, oder?
Das muss nur mal ein Subunternehmer etwas Verzögerung haben und schon dauerts schnell mal eine Woche länger.

Gruss, Stevie
 
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#1678
Re:Fertigstellungs-/Einzugsdatum im Vertrag mit Fertighausersteller?! 1 Jahr alt  
Hallo, wir hatten das gleiche Problem. Ich denke, Du kommst um eine Beratung nicht drumherum. Das muss allerdings nicht gleich ein Anwalt sein. Wir haben damals einen Architekten gefunden, der uns bei den Fragen geholfen hat. Bei zB www.energie-experten.org kannst Du Deine PLZ eingeben und das Fachgebiet. 2 interessante Kontakte haben sich relativ schnell bei uns gemeldet. Hoffe, ich konnte weiterhelfen. LG Wolfgang
 
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