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Re:Höhe Grundsteuer in Wesseling berechnen (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Re:Höhe Grundsteuer in Wesseling berechnen
#1276
Höhe Grundsteuer in Wesseling berechnen 1 Jahr, 11 Monate alt  
Hallo,

ich bin neu hier und brauche einmal eure Hilfe.

Wir haben Ende April 2010 ein Grundstück in Wesseling (zwischen Köln und Bonn) gekauft.

Das Grundstück hat gekostet 78.300,-€ zzgl. Erschließungskosten 31.842,-€; gesamt 110.142,-€
Grunderwerbssteuer ist nur auf die 78.300,-€ entfallen (3,5% d.h. 2.740,-€)

Das Haus welches wir planen zu erbauen hat einen Wert 1914 von 20.500,-DM.

Der Hebesatz der Stadt Wesseling bei Grundsteuer ist im Jahr 2009
Grundsteuer A 192 von Hundert
Grundsteuer B 381 von Hundert.

Habe hier leider keine Ahnung wie ich den Einheitswert des Grundstückes berechnen kann...

Wieviel Grundsteuer müssen wir denn jetzt zahlen wenn das Haus steht und alles fertig ist?

Danke schon einmal vorab für eure Hilfe!!!
 
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#1336
perte ()
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Re:Höhe Grundsteuer in Wesseling berechnen 1 Jahr, 9 Monate alt  
1) Als Erstes braucht man dafür die so genannte Grundsteuermesszahl, die in den alten Bundesländern, für Grundstücke mit Einfamilienhäusern geteilt ist.

a) Für die ersten 38346,86 Euro, des Grundstückswertes (inkl. Gebäude) gilt die Grundsteuermesszahl von 2,6%o.

b) Für den Rest des Wertes, gilt die Grundsteuermesszahl von 3,5%o.



2) Als Nächstes braucht man noch den Hebesatz. Der Hebesatz ist in jeder Gemeinde sehr unterschiedlich und wird je nach „Einwohnerbedarf“ gehoben und gesenkt!

Hallo,

natürlich kann man wohl sagen, dass es für unterschiedliche Grundstücke natürlich auch unterschiedliche Steuerhöhen geben kann. Dabei geht man nicht nur von der Größe und dem Wert des Grundstückes aus, sondern auch vom „Zweck“ für den das Grundstück bestimmt ist

1) Als Erstes braucht man dafür die so genannte Grundsteuermesszahl, die in den alten Bundesländern, für Grundstücke mit Einfamilienhäusern geteilt ist.
a) Für die ersten 38346,86 Euro, des Grundstückswertes (inkl. Gebäude) gilt die Grundsteuermesszahl von 2,6%o.
b) Für den Rest des Wertes, gilt die Grundsteuermesszahl von 3,5%o.

2) Als Nächstes braucht man noch den Hebesatz. Der Hebesatz ist in jeder Gemeinde sehr unterschiedlich und wird je nach „Einwohnerbedarf“ gehoben und gesenkt!

3) Als Drittes braucht man noch den Einheitswert für das eigene Grundstück, der vom Finanzamt ermittelt wird.

4) Als Letztes geht es dann an die Berechnung der Grundsteuer. Bei einem Einfamilienhaus geschieht das in zwei Stufen:
a)
- 2,6%o x Hebesatz x Einheitswert (1) = Grundsteuer 1 (Der ermäßigte Teil bei einem Wert bis ca. 38000,- Euro.
- 3,5%o x Hebesatz x Einheitswert (2) = Grundsteuer 2

b) Grundsteuer 1 + Grundsteuer 2 = Jahresgrundsteuer

Achtung aber, bei einem Zweifamilienhaus sieht das schon wieder anders aus!
Was soll für ein Haus errichtet bzw. geplant werden? Man kann bei der Planung darauf rücksicht nehmen......

Gruß aus Berlin

perte
 
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