Re:Begriff "Beginn der Errchtung eines Wohnhauses" (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Re:Begriff "Beginn der Errchtung eines Wohnhauses"
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Begriff "Beginn der Errchtung eines Wohnhauses" 1 Jahr, 9 Monate alt
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Hallo liebe Mitglieder,
ich habe keine besondere Erfahrung mit Foren, bin jedoch zuversichtlich diese Frage beantwortet bekommen zu können.
Ich habe vor einen Gemeindebauplatz zu erwerben. In dem Notarbertrag steht drin, dass mit der "..Errichtung eines Wohnhauses zu beginnen.." ist. Meine Frage nun: Ist mit der Errichtung eines Wohnhauses bereits begonnen, wenn ein Baugesuch genehmigt vorliegt oder was meint dieser Passus genau? Da ich innerhalb der geforderten Zeit eventl. nicht tatsächlich ein Haus hinstellen kann, aber eine Baugenehmigung einreichen könnte, möchte ich nicht der Gemeinde die Möglichkeit des Wiederkaufs einräumen. Kann da wer helfen?
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Re:Begriff "Beginn der Errchtung eines Wohnhauses" 1 Jahr, 9 Monate alt
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Hallo,
der von Ihnen wiedergegebene Auszug reicht nicht aus, um die Frage zu beantworten. Im allgemeinen beginnt ein Bauvorhaben amtlich mit der Einreichung des Bauantrags. Eine evtl. dann erteilte Baugenehmigung beeinhaltet dann widerrum einen Termin bis wann diese gültig ist und bis wann mit dem Bau begonnen sein muss.
Gruß aus Berlin
perte
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