Re:Fertigstellungstermin und Baunebenkosten im Vertrag (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Re:Fertigstellungstermin und Baunebenkosten im Vertrag
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Fertigstellungstermin und Baunebenkosten im Vertrag 2 Jahre, 4 Monate alt
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Hallo. Wir haben uns für den Bau bzw. Ersterwerb einer DHH inkl. Grundstück vom Bauträger entschieden. Bezüglich des Vertrages haben wir uns fachkundlich beraten lassen, es wurden auch einige Punkte im Vertrag geändert. Unser Berater ist derzeit im Urlaub. Nun teilte uns der Bauträger mit, dass er den Zusatz "schlüsselfertig" nur in den Vertrag aufnehmen kann, wenn er die Bauherrenleistungen sprich Baunebenkosten (Vermessung, Baugenehm.gebühr, Anschlusskosten, Entwässerung) mit in den Kaufpreis aufnimmt. Das heisst für uns leider mehrere 100 Euro mehr Grunderwerbssteuer und Notarkosten. Letztendlich haben wir uns trotz der Mehrkosten dafür entschieden.
War das eine gute Entscheidung?
Außerdem wird kein Fertigstellungstermin im Vertrag aufgeführt - sollen wir darauf bestehen?
Eure Meinungen würden uns sehr interessieren.
Gruß, Sonnenklara
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Re:Fertigstellungstermin und Baunebenkosten im Vertrag 2 Jahre, 4 Monate alt
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(noch ist nichts unterschrieben)
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Bautigger (Benutzer)
Senior Boarder
Beiträge: 51
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Re:Fertigstellungstermin und Baunebenkosten im Vertrag 2 Jahre, 4 Monate alt
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Hallo Sonnenklara, Dein Bauträger hat Recht. Ansonsten müsste Dein Bauträger durch den Zusatz unter Umständen (bzw. wenn man sich, warum auch immer vor Gericht treffen würde) diese Leistungen auch erbringen obwohl er es nicht in seiner Kalkulation hat. Fraglich ist, ob Dir dasWort "schlüsselfertig" überhaupt einen Nutzen bringt. Der Begriff ist nämlich nicht genau definiert. (Außer in den Köpfen der Kunden)
Wichtiger ist eine exakte Leistungsbeschreibung mit Angabe der Qualitäten Eurer Ausstattung. (z.B. Fliesen- Studiopreis, Marke und Linie der Keramikartikel in Bad..) Damit dürfte Euer (hoffentlich seriöser) Bauträger normalerweise kein Problem haben. Viel Erfolg Bautigger
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herbwabe (Benutzer)
Fresh Boarder
Beiträge: 4
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Re:Fertigstellungstermin und Baunebenkosten im Vertrag 1 Jahr, 3 Monate alt
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Ich halte es für dringend erforderlich, dass der Fertigstellungstermin und die Übergabe genau definiert wird. Gruss herbwabe
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