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Seit Dezember 2007 lassen sich Erdwärmeheizungen fördern. Dies wurde aufgenommen in den Richtlinien zur Förderung von Nutzung von regenerativen Energien. In den Richtlinien steht aber auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt da es ein Mittel auf Vorrat ist. Sind diese Mittel erschöpft gibt es auch keine Erdwärmeheizung Förderung mehr.
Was kann gefördert werden und wie hoch?
Effiziente Wärmepumpen und besonders innovative Technologien zur Wärmeerzeugung sind Förderbar. Keine Erdwärmeheizung Förderung besteht auf Prototypen, gebrauchten oder Eingebauten Anlagen. Die Jahresarbeitszahl muss 4,0 im Neubau und bei 3,5 im Altbau betragen, ansonsten gelten die Wärmepumpen nicht als effizient. Jede Anlage muss von einem Fachunternehmen eingebaut, sowie abgenommen werden. Bei Wasser/Wärmepumpen gibt es 10 Euro pro Quadratmeter der Wohnfläche, jedoch höchstens 2.000 Euro. Wohnen in einem Gebäude 2 Parteien oder mehr ist die Staatliche Förderung höchstens 10 Prozent der Nettoinvestitionssumme. Bei Neubauten ist die Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe 5 Euro je Quadratmeter jedoch maximal 850 Euro. Bei Altbauten ist diese sogar noch höher, bekommt man hier schon 10 Euro pro Quadratmeter allerdings nur 1.500 Euro.
Eine weitere stattliche Förderungsmöglichkeit gibt es wenn die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe 4,7 ist. Auch für den Einbau von Wärmepumpen in effizienten Gebäuden, gibt es zu der normalen Förderung noch einen Effizienzbonus. Hierfür muss man den Energieausweis des Gebäudes vorlegen.
Die Antragsstellung
Ein Antrag auf eine der Förderung muss spätestens sechs Monate nach Fertigstellung sowie Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Für die Antragsstellung benötigt man eine Rechnung vom Fachbetrieb, einen Nachweis über die Wärmeleistung, einer Fachunternehmererklärung sowie die Erklärung der Betriebsfähigkeit der Anlage. Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
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