Steuern bei Immobilen

Niemand zahlt gerne zu hohe Steuern - da sie aber eine der wichtigsten und größten staatlichen Einnahmequellen sind, sind die Möglichkeiten Steuern zu sparen eher begrenzt. Einer der etablierten Wege ist der Kauf einer Denkmalimmobilie. Davon profitieren letztlich beide Seiten - Städte und Gemeinden, weil sanierungsbedürftige Denkmalschutzobjekte umfassend restauriert werden und das Stadtbild verschönern und aufwerten, und der Käufer, der damit einen inflationssicheren Sachwert als Teil seines Vermögensaufbaus und seiner Altersvorsorge erwirbt.

Denkmalimmobilien sind Objekte, die unter Denkmalschutz stehen und dazu ganz bestimmten, sehr umfassenden Auflagen nachkommen müssen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird von der zuständigen Denkmalschutzbehörde bestätigt, die sie damit gleichzeitig als Denkmalschutzimmobilie klassifiziert. So muss sie bei der Sanierung beispielsweise die äußere Fassade unter Beibehaltung der architektonischen Stilrichtung restaurieren. Dadurch sind Denkmalimmobilien schon von außen sehr schön anzusehen - sie erinnern an die Gründerzeit oder zeigen Spuren des Bauhausstils und versetzen Eigentümer und Mieter schnell in eine Zeit, die viele Jahrzehnte zurück liegt... Aber auch die Inneneinrichtung der Objekte lässt bei Eigentümern und Mietern kaum Wünsche offen - hochwertige Wand- und Bodenbeläge, funktionale Bäder und gemütliche Küchen runden das Angebot ab und machen die Objekte zu äußerst beliebten Domizilen, unabhängig davon ob Eigennutzer oder Mieter.

Wie aber lassen sich Steuern sparen durch Denkmalabschreibungen? Um die Steuerlast zu reduzieren, muss sich das zu versteuernde Einkommen des Eigentümers verringern. Es gilt also, negative Einkünfte zu erzielen. Sie ergeben sich bei einer Denkmalimmobilie aus der Nutzung als Kapitalanlage, das heißt, aus der Vermietung. Bei der Vermietung erhält der Eigentümer Mieteinnahmen, denen die Kosten der Immobilie gegenüberstehen. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Zinsen für ein aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung der denkmalgeschützten Immobilie und den Abschreibungen. Sind die Kosten höher als die Mieteinnahmen, ergibt sich ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, der das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast des Eigentümers senkt.
Die Abschreibungen für Denkmalimmobilien sind höher als die Abschreibungen bei Bestandsimmobilien.

Denkmalabschreibungen laufen über maximale 12 Jahre mit jährlich sieben bis acht Prozent, während Bestandsimmobilien meist über 50 Jahre mit jährlich zwei Prozent abgeschrieben werden. Die höheren Denkmalabschreibungen beeinflussen damit in großem Umfang die Höhe der Kosten, des Verlustes und der resultierenden Steuerlast. Ein Online Steuerrechner kann helfen, eine erste Kalkulation anzustellen, wie sich die Höhe der Denkmalabschreibungen auf den Verlust aus Vermietung und Verpachtung, auf das zu versteuernde Einkommen und auf die Steuerlast auswirkt. Der Online Steuerrechner ermöglicht auch einen schnellen und komfortablen Vergleich zur Abschreibung einer Bestandsimmobilie.

 
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