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Niemand zahlt gerne zu hohe Steuern - da sie aber eine der wichtigsten und größten staatlichen Einnahmequellen sind, sind die Möglichkeiten Steuern zu sparen eher begrenzt.
Einer der etablierten Wege ist der Kauf einer Denkmalimmobilie. Davon profitieren letztlich beide Seiten - Städte und Gemeinden, weil sanierungsbedürftige Denkmalschutzobjekte umfassend restauriert werden und das Stadtbild verschönern und aufwerten, und der Käufer, der damit einen inflationssicheren Sachwert als Teil seines Vermögensaufbaus und seiner Altersvorsorge erwirbt.
Denkmalimmobilien sind Objekte, die unter Denkmalschutz stehen und dazu ganz
bestimmten, sehr umfassenden Auflagen nachkommen müssen. Die Erfüllung dieser
Voraussetzungen wird von der zuständigen Denkmalschutzbehörde bestätigt, die
sie damit gleichzeitig als Denkmalschutzimmobilie klassifiziert. So muss sie
bei der Sanierung beispielsweise die äußere Fassade unter Beibehaltung der
architektonischen Stilrichtung restaurieren. Dadurch sind Denkmalimmobilien
schon von außen sehr schön anzusehen - sie erinnern an die Gründerzeit oder
zeigen Spuren des Bauhausstils und versetzen Eigentümer und Mieter schnell in
eine Zeit, die viele Jahrzehnte zurück liegt... Aber auch die Inneneinrichtung
der Objekte lässt bei Eigentümern und Mietern kaum Wünsche offen - hochwertige
Wand- und Bodenbeläge, funktionale Bäder und gemütliche Küchen runden das
Angebot ab und machen die Objekte zu äußerst beliebten Domizilen, unabhängig
davon ob Eigennutzer oder Mieter.
Wie aber lassen sich Steuern sparen durch Denkmalabschreibungen? Um die
Steuerlast zu reduzieren, muss sich das zu versteuernde Einkommen des
Eigentümers verringern. Es gilt also, negative Einkünfte zu erzielen. Sie
ergeben sich bei einer Denkmalimmobilie aus der Nutzung als Kapitalanlage, das
heißt, aus der Vermietung. Bei der Vermietung erhält der Eigentümer
Mieteinnahmen, denen die Kosten der Immobilie gegenüberstehen. Diese Kosten
setzen sich zusammen aus den Zinsen für ein aufgenommenes Darlehen zur
Finanzierung der denkmalgeschützten Immobilie und den Abschreibungen. Sind die
Kosten höher als die Mieteinnahmen, ergibt sich ein Verlust aus Vermietung und
Verpachtung, der das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast des
Eigentümers senkt.
Die Abschreibungen für Denkmalimmobilien sind höher als die Abschreibungen bei
Bestandsimmobilien.
Denkmalabschreibungen laufen über maximale 12 Jahre mit jährlich sieben bis
acht Prozent, während Bestandsimmobilien meist über 50 Jahre mit jährlich zwei
Prozent abgeschrieben werden. Die höheren Denkmalabschreibungen beeinflussen
damit in großem Umfang die Höhe der Kosten, des Verlustes und der
resultierenden Steuerlast. Ein Online Steuerrechner kann helfen, eine erste
Kalkulation anzustellen, wie sich die Höhe der Denkmalabschreibungen auf den
Verlust aus Vermietung und Verpachtung, auf das zu versteuernde Einkommen und
auf die Steuerlast auswirkt. Der Online Steuerrechner ermöglicht auch einen
schnellen und komfortablen Vergleich zur Abschreibung einer Bestandsimmobilie.
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