Neues Wärmegesetz 2009
Seit dem 1. Januar ist es in ganz Deutschland soweit: Wer einen Bauantrag einreicht oder eine Bauanzeige erstattet, muss für Heizung und Warmwasser teilweise erneuerbare Energien nutzen: Sonnenenergie über Solarkollektoren, Biomasse über Holzpelletöfen, Erdwärme über Erdkollektoren, usw. Dieses fordert das neue Wärmegesetz 2009. Allerdings können Bauherren auch alternativ die Energieeffizienz ihres Gebäudes erhöhen, indem sie die Gebäudehülle besser dämmen, mit Wärmerückgewinnung lüften oder andere Maßnahmen durchführen, die das Wärmegesetz anerkennt.
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