Seit dem 1. Januar ist es in
ganz Deutschland soweit: Wer einen Bauantrag einreicht oder eine
Bauanzeige erstattet, muss für Heizung und Warmwasser teilweise
erneuerbare Energien nutzen: Sonnenenergie über
Solarkollektoren, Biomasse über Holzpelletöfen, Erdwärme über
Erdkollektoren, usw.
Dieses fordert das neue Wärmegesetz 2009.
Allerdings können Bauherren auch alternativ die Energieeffizienz
ihres Gebäudes erhöhen, indem sie die Gebäudehülle besser
dämmen, mit Wärmerückgewinnung lüften oder andere Maßnahmen
durchführen, die das Wärmegesetz anerkennt.
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