Förderinfo - EnEV 2009
Die KfW Bankengruppe passt ihre Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.

"Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bleiben auch unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter sehr attraktiv", so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. "Wir haben die Anforderungen mit sehr viel Augenmaß angepasst und nur soweit, wie es der gesetzliche Rahmen erfordert."
Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 sind Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Damit ist eine weitgehende Planungssicherheit für die Investoren gewährleistet.

KfW-Effizienzhaus: einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung

Die Struktur der Förderung und die Programme selbst bleiben zum 01.10.2009 im Wesentlichen unverändert. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das "KfW-Effizienzhaus". Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend gleich. 

Grundlegend gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung!

Energetische Standards gültig ab 1.10.2009

Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau. 

Neben dem Primärenergiebedarf bestimmt auch der Wert des Wärmeverlustes über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) die Energieeffizienz eines Gebäudes. Beispielsweise darf der Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 70 max. 85 Prozent eines den Vorgaben der EnEV 2009 entsprechenden Neubaus (Referenzgebäude) betragen.

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