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Die KfW Bankengruppe passt ihre Förderprogramme an die am
01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
an. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für
Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die
rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen
und Sanieren.
"Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und
Sanieren bleiben auch unter den geänderten gesetzlichen
Rahmenbedingungen weiter sehr attraktiv", so Dr. Axel Nawrath,
Vorstand der KfW Bankengruppe. "Wir haben die Anforderungen mit
sehr viel Augenmaß angepasst und nur soweit, wie es der gesetzliche
Rahmen erfordert."
Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 sind
Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen
Standards uneingeschränkt möglich. Damit ist eine weitgehende
Planungssicherheit für die Investoren gewährleistet.
KfW-Effizienzhaus: einheitlicher Förderstandard für Neubau und
Sanierung
Die Struktur der Förderung und die Programme selbst bleiben zum
01.10.2009 im Wesentlichen unverändert. Einheitlicher
Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das
"KfW-Effizienzhaus". Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV
2007 ausgerichteten, Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100,
KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende
Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen
Anforderungen weitgehend gleich.
Grundlegend gilt: Je höher die Energieeffizienz des
Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung!
Energetische Standards gültig ab 1.10.2009
Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards
gefördert. Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch
der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren
Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf.
Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 Prozent des
Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes.
Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das
Energieniveau.
Neben dem Primärenergiebedarf bestimmt auch der Wert des
Wärmeverlustes über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust)
die Energieeffizienz eines Gebäudes. Beispielsweise darf der
Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 70 max. 85 Prozent
eines den Vorgaben der EnEV 2009 entsprechenden Neubaus
(Referenzgebäude) betragen.
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