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Tipps zum Grundstück

Tipps und Tricks

 

 

 

Wann spricht man von einem voll erschlossenen Grundstück?
In den Immobilienanzeigen der Zeitungen oder in den Immobilienportalen steht oft immer der Hinweis, dass das Grundstück "voll erschlossen" ist. Ist dem wirklich so?

Die meisten Bauherren denken oft, dass ein Grundstück dann vollerschlossen ist, wenn sämtliche Medienträger wie Gas, Wasser, Abwasser, Strom und Telekom bereits auf dem Grundstück liegen. Dies muss jedoch bei der Definition "Grundstück voll erschlossen" nicht der Fall sein.

Im Gegenteil, in 85% der Fälle sind die Hausanschlüsse in der Strasse liegend. Dies reicht auch aus, damit man von einem voll erschlossenem Grundstück sprechen kann. Dies trifft vor allem auf Baulücken zu.

Ausnahmen sind hier jedoch Grundstücke, die in einem neuem Erschliessungsgebiet liegen. Hier legt der Erschliessungträger in der Regel alle Medien auf das Grundstück. Die Blindleitungen schauen dann meistens einen halben Meter nach der Grundstücksgrenze aus der Erde heraus.

Ein teilerschlossenes Grundstück findet man dann vor, wenn einer der vier Hauptmedien Strom, Wasser, Gas oder Abwasser fehlt. Dann sollte in den Immobilienanzeigen der Hinweis "Grundstück teilerschlossen" enthalten sein. 

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